Erwägungsgrund 3 32024D1156
Das Abkommen wurde — vorbehaltlich seines Abschlusses — gemäß dem Beschluss 2012/734/EU des Rates im Namen der Union am 29. Juni 2012 unterzeichnet und sein Teil IV vorläufig angewandt.
Das Abkommen wurde — vorbehaltlich seines Abschlusses — gemäß dem Beschluss 2012/734/EU des Rates im Namen der Union am 29. Juni 2012 unterzeichnet und sein Teil IV vorläufig angewandt.