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Die Verknüpfung des Geschmacksmustersystems der Gemeinschaft mit dem internationalen Eintragungssystem nach der Genfer Akte würde es den Entwerfern von Geschmacksmustern ermöglichen, diese mit einer einzigen internationalen Anmeldung sowohl in der Gemeinschaft unter dem Gemeinschaftsgeschmacksmustersystem als auch auf dem Gebiet der Vertragsparteien der Genfer Akte innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft schützen zu lassen.
Die Verknüpfung des Geschmacksmustersystems der Gemeinschaft mit dem internationalen Eintragungssystem nach der Genfer Akte wird außerdem zu einer harmonischen…
Das Gemeinschaftsgeschmacksmustersystem und das System der internationalen Eintragung nach der Genfer Akte ergänzen einander. Das Geschmacksmustersystem der…
Ziel der Genfer Akte ist es, das Haager System der internationalen Eintragung auf neue Mitglieder auszudehnen und es für Anmelder attraktiver zu machen. Eine…
Die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster , die sich auf Artikel 308 des Vertrages stützt, zielt auf…
Die Regelung, wonach eine zwischenstaatliche Organisation mit einem Regionalamt für die Eintragung von Mustern und Modellen Vertragspartei der Genfer Akte…
Die Genfer Akte wurde abgeschlossen, um bestimmte Neuerungen in das System der internationalen Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle nach der Londoner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.