Gesetze
Gesetz wird geladen …
Sofern in diesem Titel nichts anderes vorgesehen ist, gelten diese Verordnung und alle gemäß Artikel 159 erlassenen Verordnungen zur Durchführung dieser Verordnung sinngemäß für Eintragungen gewerblicher Muster und Modelle nach der Genfer Akte im beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum geführten internationalen Register (im Folgenden „internationale Eintragung“ bzw. „Internationales Büro“), in denen die Union benannt ist.
Jede Registrierung einer internationalen Eintragung, in der die Union benannt ist, im internationalen Register hat dieselbe Wirkung, als wäre sie im Register erfolgt, und jede Veröffentlichung einer internationalen Eintragung, in der die Union benannt ist, im Bulletin des Internationalen Büros hat dieselbe Wirkung wie eine Veröffentlichung im Blatt für Unionsdesigns.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.