Erwägungsgrund 8 32005D0370BESCHLUSS DES RATES vom 17. Februar 2005 über den Abschluss des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten im Namen der Europäischen Gemeinschaft (2005/370/EG)
Das Übereinkommen von Aarhus sollte daher genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32006D0958BESCHLUSS DES RATES vom 19. Dezember 2006 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (2006/958/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32007D0451BESCHLUSS DES RATES vom 30. Mai 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Ukraine über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen (2007/451/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32006D0325Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32006D0326Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32008D0178BESCHLUSS 2008/178/GASP DES RATES vom 28. Januar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kamerun über die Rechtsstellung der EU-geführten Einsatzkräfte bei der Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Republik Kamerun
Dieses Abkommen sollte genehmigt werden —