Art. 1 32006D0507BESCHLUSS DES RATES vom 14. Oktober 2004 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (2006/507/EG)
Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (nachstehend „Übereinkommen“ genannt) wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der…
Erwägungsgrund 2 32006D0198BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. Februar 2006 zur Genehmigung der Änderung der Anhänge des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier im Handel mit lebenden Tieren und Tierprodukten im Namen der Europäischen Gemeinschaft (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 81) (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/198/EG)
Diese Änderung sollte im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden.
Art. 1 32005D0938BESCHLUSS DES RATES vom 8. Dezember 2005 über die Genehmigung des Übereinkommens zum internationalen Delphinschutzprogramm im Namen der Europäischen Gemeinschaft (2005/938/EG)
Das Übereinkommen zum internationalen Delphinschutzprogramm wird hiermit im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Übereinkommens ist diesem…
Erwägungsgrund 4 32005D0405BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 4. Mai 2005 zur Genehmigung der Änderung der Anhänge des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier im Handel mit lebenden Tieren und Tierprodukten im Namen der Europäischen Gemeinschaft (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1369) (Text von Bedeutung für den EWR) (2005/405/EG)
Diese Änderungen sollten im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden.
Art. 1 Abs. 1 32005D0523BESCHLUSS DES RATES vom 30. Mai 2005 zur Genehmigung des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen in der am 19. März 1991 in Genf angenommenen Neufassung (2005/523/EG)
Die Neufassung des UPOV-Übereinkommens wird hiermit im Namen der Gemeinschaft angenommen, soweit sie Fragen betrifft, die in die Zuständigkeit der Gemeinschaft…
Art. 1 32006D0539BESCHLUSS DES RATES vom 22. Mai 2006 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Übereinkommens zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch, die mit dem Übereinkommen aus dem Jahr 1949 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Costa Rica eingesetzt wurde (2006/539/EG)
Das Antigua-Übereinkommen wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Übereinkommens ist diesem Beschluss beigefügt.