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Die Änderung des Übereinkommens von Aarhus liegt seit dem 27. September 2005 zur Ratifizierung, zur Annahme oder zur Genehmigung durch die Vertragsparteien auf. Die Europäische Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten sollten die notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Urkunden zur Ratifizierung, Annahme oder Genehmigung, soweit möglich gleichzeitig, zu hinterlegen.
Die Europäische Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus sind, bemühen sich, ihre Urkunden zur Ratifizierung,…
Die Gemeinschaft und die meisten ihrer Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen von Aarhus 1998 unterzeichnet und sich seither darum bemüht, eine Genehmigung des…
Die Gemeinschaft hat das Übereinkommen von Aarhus am 25. Juni 1998 unterzeichnet. Das Übereinkommen ist am 30. Oktober 2001 in Kraft getreten. Es wurde von der…
Das Übereinkommen von Aarhus steht Staaten und Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration zur Ratifizierung, zur Annahme, zur Genehmigung oder zum…
Am 25. Juni 1998 hat die Gemeinschaft das Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) über den Zugang zu Informationen,…
Die Gemeinschaft hat am 17. Februar 2005 das UNECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.