Erwägungsgrund 6 32007D0102
Nach Artikel 6 des Beschlusses 2004/858/EG führt die Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm bestimmte Aktivitäten zur Umsetzung des Aktionsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit durch und sollte mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden —