Erwägungsgrund 5 32007D0145
Die Anerkennung des Rats der Europäischen Union ist erforderlich, um die Moore Stephens Austria Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH als den zweiten externen Rechnungsprüfer und die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs GmbH als den zweiten externen Ersatzrechnungsprüfer der OeNB zu bestellen.