Beschluss des Rates vom 5. März 2007 zur Ermächtigung des Stellvertretenden Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union, beim Abschluss und bei der Verwaltung von Verträgen über Dienstleistungen für eine Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen bis zur Migration zu einer Kommunikationsinfrastruktur zulasten der Europäischen Gemeinschaft als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten zu handeln (2007/149/EG)
Die Aufgabe, die der Stellvertretende Generalsekretär des Rates im Namen bestimmter Mitgliedstaaten wahrnimmt, unterscheidet sich von den Aufgaben, die er gemäß seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und dem Vertrag über die Europäische Union wahrnimmt.
Erwägungsgrund 4 32007D0149
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