Erwägungsgrund 2 32007D0206
Mit Artikel 2 des Beschlusses 2004/585/EG wurde ein Regionaler Beirat für die Hohe See/Langstreckenfangflotte eingesetzt, der alle Nicht-EG-Gewässer abdeckt.
Mit Artikel 2 des Beschlusses 2004/585/EG wurde ein Regionaler Beirat für die Hohe See/Langstreckenfangflotte eingesetzt, der alle Nicht-EG-Gewässer abdeckt.