Erwägungsgrund 4 32007D0206
Die beteiligten Mitgliedstaaten haben gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2004/585/EG geprüft, ob der Antrag für den Regionalen Beirat für die Hohe See/Langstreckenfangflotte den Bestimmungen des Beschlusses genügt. Am 7. November 2006 haben die beteiligten Mitgliedstaaten der Kommission eine Empfehlung zu jenem Beirat unterbreitet.