Erwägungsgrund 2 32007D0222
Mit Artikel 2 des Beschlusses 2004/585/EG wurde ein Regionaler Beirat für die Südwestlichen Gewässer eingesetzt, der die vom Internationalen Rat für Meeresforschung festgelegten ICES-Gebiete VIII, IX und X (Gewässer um die Azoren) und die vom Fischereiausschuss für den östlichen Mittelatlantik festgelegten CECAF-Abteilungen 34.1.1, 34.1.2. und 34.2.0 (Gewässer um Madeira und die Kanarischen Inseln) abdeckt.