Erwägungsgrund 4 32007D0222
Die beteiligten Mitgliedstaaten haben gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2004/585/EG geprüft, ob der Antrag für den Regionalen Beirat für die Südwestlichen Gewässer den Bestimmungen des Beschlusses genügt. Am 9. Februar 2007 haben die beteiligten Mitgliedstaaten der Kommission eine Empfehlung zu jenem Beirat unterbreitet.