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Das genehmigte Kapital des Europäischen Investitionsfonds, im Folgenden als „der Fonds“ bezeichnet, wurde zum Zeitpunkt seiner Errichtung auf 2 Mrd. EUR, unterteilt in 2 000 Anteile mit einem nominalen Wert von 1 Mio. EUR, festgelegt. Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Satzung des Europäischen Investitionsfonds , im Folgenden als „die Satzung“ bezeichnet, wird das gezeichnete Kapital mit einer Quote von 20 % eingezahlt.
Höchstens 20 Prozent des Wertes des Investmentfonds werden in Beteiligungen an Kapitalgesellschaften investiert, die weder zum Handel an einer Börse zugelassen…
Das Anfangskapital eines Wertpapierinstituts ist nach Artikel 4 Nummer 18 der Verordnung (EU) 2019/2033 in Verbindung mit Artikel 3 Nummer 18, den Artikeln 9…
Die Kommission hat gemäß dem Beschluss 94/375/EG im Namen der Gemeinschaft 600 Anteile des Fonds mit einem nominalen Wert von 600 Mio. EUR gezeichnet, wovon 120…
Die Gemeinschaft zeichnet zusätzlich zu ihrem derzeitigen Anteilbesitz am Fonds bis zu 300 Anteile des Fonds mit einem nominalen Wert von jeweils 1 Mio. EUR.…
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass E-Geld-Institute zum Zeitpunkt der Zulassung über ein Anfangskapital von mindestens 350 000 EUR verfügen müssen, das…
Verfügbares Geld dürfen die Bausparkassen anlegen in Die Anlagen nach Satz 1 Nummer 8 dürfen unter Berücksichtigung von Investmentanteilen nach Satz 1 Nummer 7…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.