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Die Konferenz der europäischen Verfassungsgerichte und die Vereinigung der Staatsräte und der Obersten Verwaltungsgerichte der Europäischen Union leisten — vor allem durch die Unterhaltung einschlägiger Datenbanken — einen Beitrag zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch zu Themen wie Rechtsprechung, Organisation und Arbeitsweise ihrer Mitglieder bei der Ausübung ihrer justiziellen und beratenden Funktionen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht. Die Tätigkeiten der Konferenz und der Vereinigung sollten kofinanziert werden können, soweit die Ausgaben im Rahmen der Verfolgung eines Ziels von allgemeinem europäischem Interesse getätigt werden. Diese Kofinanzierung sollte jedoch nicht bedeuten, dass derartige Netze von einem künftigen Programm erfasst werden, noch sollte sie zu einer Benachteiligung anderer europäischer Netze bei der Gewährung von Unterstützung für ihre Tätigkeiten gemäß diesem Beschluss führen.
Betriebskostenzuschüsse zur Kofinanzierung des ständigen Arbeitsprogramms der Konferenz der europäischen Verfassungsgerichte und der Vereinigung der Staatsräte…
Dieser Beschluss sollte vorsehen, dass Tätigkeiten bestimmter europäischer Netze kofinanziert werden können, soweit die Ausgaben im Rahmen der Verfolgung eines…
Betriebskostenzuschüsse zur Kofinanzierung der fortlaufenden Arbeitsprogramme des Europäischen Netzes der Räte für das Justizwesen und des Netzes der…
Das Europäische Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten, das von den in den Mitgliedstaaten für die Aus- und Fortbildung dieser…
Die Berichterstattung der EIB und der Kommission über die Finanzierungen der EIB sollte ausgebaut werden. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und…
Wichtig ist, dass der Beirat gemäß Artikel 27 Absatz 4 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 eine enge Zusammenarbeit zwischen der Behörde und den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.