Erwägungsgrund 3 32007D0259
Die Republik Moldau einerseits und die Europäischen Gemeinschaften und ihre Mitgliedstaaten andererseits haben ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen unterzeichnet, das am 1. Juli 1998 in Kraft trat.
Die Republik Moldau einerseits und die Europäischen Gemeinschaften und ihre Mitgliedstaaten andererseits haben ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen unterzeichnet, das am 1. Juli 1998 in Kraft trat.