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Die Gemeinschaft stellt der Republik Moldau eine Makrofinanzhilfe von bis zu 45 Mio. EUR in Form eines Zuschusses zur Verfügung, um die Zahlungsbilanz der Republik Moldau zu unterstützen und auf diese Weise die finanziellen Belastungen bei der Durchführung des Wirtschaftsprogramms der Regierung abzufedern.
Die Makrofinanzhilfe der Gemeinschaft wird von der Kommission in Absprache mit dem Wirtschafts- und Finanzausschuss und im Einklang mit den zwischen dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Republik Moldau getroffenen Vereinbarungen oder Absprachen verwaltet.
Die Makrofinanzhilfe der Gemeinschaft wird ab dem ersten Tag nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses zwei Jahre lang bereitgestellt. Wenn die Umstände dies erfordern, kann die Kommission jedoch nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses eine Verlängerung des Bereitstellungszeitraums um höchstens ein Jahr beschließen.
Die Makrofinanzhilfe der Gemeinschaft wird der Republik Moldau von der Kommission in drei Tranchen zur Verfügung gestellt.
Die Union stellt der Republik Moldau eine Makrofinanzhilfe (im Folgenden „Makrofinanzhilfe der Union“) in Höhe von höchstens 100 Mio. EUR zur Verfügung, um die…
Unter diesen Umständen sollte die Makrofinanzhilfe der Gemeinschaft für die Republik Moldau in Form eines Zuschusses — einer geeigneten Maßnahme, um dem…
Die Union stellt Moldau eine Makrofinanzhilfe (im Folgenden „Makrofinanzhilfe der Union“) in Höhe von höchstens 295 000 000 EUR zur Verfügung, um das Land bei…
Die finanziellen Bedingungen der Makrofinanzhilfe der Union werden in einer zwischen der Kommission und den Behörden der Republik Moldau zu schließenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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