Erwägungsgrund 7 32007D0271
Daher sollte eine Finanzhilfe zur Unterstützung der OIE-Konferenz gewährt werden. Für diese Finanzhilfe sollten ein Höchstbetrag und ein Höchstsatz festgelegt werden. Die entsprechenden Gemeinschaftsmittel werden aus der Haushaltslinie 17 04 02 01 entnommen.