Art. 2 32004D0731BESCHLUSS DES RATES vom 26. Juli 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (2004/731/EG)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu unterzeichnen.
Art. 2 32007D0670BESCHLUSS 2007/670/GASP DES RATES vom 1. Oktober 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland über die Beteiligung Neuseelands an der Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu…
Art. 2 32006D0475BESCHLUSS 2006/475/GASP DES RATES vom 12. Juni 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik über die Rechtsstellung der EU-geführten Einsatzkräfte in der Gabunischen Republik
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu unterzeichnen.
Art. 2 32005D0447BESCHLUSS 2005/447/GASP DES RATES vom 14. März 2005 betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik über die Beteiligung der Argentinischen Republik an der militärischen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation Althea)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu unterzeichnen.
Art. 2 32008D0266BESCHLUSS 2008/266/GASP DES RATES vom 28. Januar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Tschad über die Rechtsstellung der EU-geführten Einsatzkräfte in der Republik Tschad
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu unterzeichnen.
Art. 2 32007D0665BESCHLUSS 2007/665/GASP DES RATES vom 28. September 2007 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an der Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu…