Erwägungsgrund 1 32007D0324
Artikel 6 und 10 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG sehen vor, dass eine Auswahljury sowie eine Überwachungs- und Beratungsjury eingerichtet werden und dass jeder der genannten Jurys sieben von den Organen der Europäischen Union benannte Mitglieder angehören, von denen zwei vom Rat benannt werden.