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Es wird eine Verlosung organisiert, die allen Mitgliedstaaten offen steht. Die Teilnahme der Mitgliedstaaten an der Verlosung ist freiwillig. Um das Risiko von Interessenkonflikten so gering wie möglich zu halten, sind Mitgliedstaaten mit einer Stadt, die während der Amtszeit der Jurymitglieder als Europäische Kulturhauptstadt in der Überwachungsphase begleitet werden soll oder selbst zur Auswahl steht, von der Verlosung ausgeschlossen. Eine Aufstellung der betroffenen Mitgliedstaaten, geordnet nach der Reihenfolge der Berechtigung zur Nominierung einer „Kulturhauptstadt Europas“ gemäß dem Anhang des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG, ist im Anhang des vorliegenden Beschlusses festgelegt. Um eine möglichst weiträumige geografische Verteilung der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, die Experten empfehlen, sind außerdem Mitgliedstaaten, die im vorangegangenen Zeitraum Experten empfohlen haben, von der Verlosung ausgeschlossen.
Die ersten beiden Mitgliedstaaten, die gezogen werden, werden ausgewählt. Diese beiden Mitgliedstaaten empfehlen die Ernennung eines unabhängigen Experten, der über umfangreiche Erfahrungen und Fachkenntnisse im Kulturbereich, auf dem Gebiet der kulturellen Entwicklung von Städten oder bei der Organisation der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ verfügt.
Auf der Grundlage der Empfehlungen der beiden ausgewählten Mitgliedstaaten und nach gebührender Überprüfung der empfohlenen Kandidaten ernennt der Rat die beiden Experten, die für einen Zeitraum von drei Jahren der Auswahljury sowie der Überwachungs- und Beratungsjury angehören sollen.
Im Falle des Todes oder des Rücktritts eines Experten der Jury empfiehlt der Mitgliedstaat, der den betreffenden Experten entsandt hatte, die Ernennung eines Vertreters für die verbleibenden Amtszeit. Es gilt das Verfahren nach Absatz 3.
Die Sachverständigen werden in einem offenen und transparenten Verfahren ausgewählt, dessen praktische Modalitäten gemäß Artikel 32 festzulegen sind.…
Zusätzlich zu den europäischen Experten darf der betreffende Mitgliedstaat für die Auswahl und das Monitoring einer Stadt in diesem Mitgliedstaat für die Jury…
Die Mitgliedstaaten werden zur Einreichung von Vorschlägen von Bewerbern aufgefordert, die Mitglieder in der europäischen Jury werden sollen. Die Teilnahme der…
Die Mitgliedstaaten, die zum Zeitpunkt des Vorschlagens der Bewerber, die Mitglieder in der europäischen Jury werden sollen, bereits über ein oder mehrere…
Das zweistufige Auswahlverfahren, das auf der Grundlage einer Liste mit der zeitlichen Abfolge der Mitgliedstaaten von einer unabhängigen Expertenjury…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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