Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 5. Dezember 2006 über die Zustimmung zu den von Europol festgelegten Bedingungen und Verfahren zur Anpassung der Beträge, die im Anhang zum Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 16. November 1999 genannt sind und die sich auf die Besteuerung von an Europol-Mitarbeiter gezahlte Gehälter und Bezüge zugunsten von Europol beziehen (2007/33/EG)
Der Verwaltungsrat beschloss am 5. Dezember 2006, eine Erhöhung der in Artikel 4 des Anhangs zum Beschluss des Verwaltungsrates vom 16. November 1999 aufgeführten Beträge mit denselben Prozentsätzen und mit Wirkung vom selben Datum wie in dem unter Punkt 1 genannten Ratsbeschluss vom 4. Dezember 2006 vorzunehmen.
Erwägungsgrund 2 32007D0033
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