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Mit Wirkung vom 1. Juli 2005:
wird der in Artikel 4 Satz 1 des Anhangs zum Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 16. November 1999 aufgeführte Betrag durch 112,00 EUR ersetzt;
werden die in der in Artikel 4 des Anhangs zu dem Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 16. November 1999 enthaltenen Tabelle aufgeführten Werte in Euro durch folgende Beträge ersetzt: 8 % auf Beträge zwischen 112,00 EUR und 1 972,82 EUR, 10 % auf Beträge zwischen 1 972,83 EUR und 2 717,25 EUR, 12,5 % auf Beträge zwischen 2 717,26 EUR und 3 114,12 EUR, 15 % auf Beträge zwischen 3 114,13 EUR und 3 536,55 EUR, 17,5 % auf Beträge zwischen 3 536,56 EUR und 3 933,45 EUR, 20 % auf Beträge zwischen 3 933,46 EUR und 4 318,14 EUR, 22,5 % auf Beträge zwischen 4 318,15 EUR und 4 715,00 EUR, 25 % auf Beträge zwischen 4 715,01 EUR und 5 099,71 EUR, 27,5 % auf Beträge zwischen 5 099,72 EUR und 5 496,58 EUR, 30 % auf Beträge zwischen 5 496,59 EUR und 5 881,29 EUR, 32,5 % auf Beträge zwischen 5 881,30 EUR und 6 278,16 EUR, 35 % auf Beträge zwischen 6 278,17 EUR und 6 663,47 EUR, 40 % auf Beträge zwischen 6 663,48 EUR und 7 060,35 EUR, 45 % auf Beträge über 7 060,36 EUR.
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