Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wenn die Vertragsparteien innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Überprüfung nach Artikel 21 Absatz 3 des Abkommens kein Abkommen der zweiten Stufe erzielt haben, kann jeder Mitgliedstaat innerhalb von 15 Tagen der Kommission mitteilen, welche Verkehrsrechte er in Bezug auf sein Hoheitsgebiet gegebenenfalls aussetzen möchte. Diese Verkehrsrechte dürfen keine der Rechte umfassen, die in den in Anhang I des Abkommens aufgeführten Abkommen niedergelegt sind.
Auf der Grundlage der eingegangenen Mitteilungen der Mitgliedstaaten erstellt die Kommission eine Liste der auszusetzenden Verkehrsrechte und übermittelt sie dem Rat. Der Präsident des Rates notifiziert anschließend den Vereinigten Staaten von Amerika im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten die Aussetzung der in der Liste aufgeführten Verkehrsrechte nach Artikel 21 Absatz 3 des Abkommens. Die betreffenden Mitgliedstaaten treffen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um diese Rechte ab dem ersten Tag der Flugplanperiode der International Air Transport Association (IATA), die frühestens 12 Monate nach dem Tag der Notifizierung der Aussetzung beginnt, auszusetzen.
Ungeachtet des Absatzes 2 kann der Rat auf Vorschlag der Kommission einstimmig beschließen, die Aussetzung nicht zu notifizieren oder sie später zurückzunehmen.
Innerhalb von drei Monaten nach der Unterrichtung gemäß Absatz 2 Unterabsatz 2 unterbreitet die Kommission dem Rat einen geeigneten Vorschlag oder legt ihm…
Innerhalb von drei Monaten nach der Unterrichtung gemäß Absatz 2 Unterabsatz 2 unterbreitet die Kommission dem Rat einen geeigneten Vorschlag oder legt ihm…
Ein Mitgliedstaat darf im Fall plötzlich auftretender kurzfristiger Probleme, die sich aus unvorhersehbaren und unvermeidbaren Umständen ergeben, die Ausübung…
Zusätzlich zu den Bestimmungen der vorstehenden Artikel, insbesondere der Artikel 5, 15 und 17, kann der Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission einen…
Auf Antrag eines Mitgliedstaats oder von sich aus kann die Kommission Mitgliedstaaten auffordern, innerhalb eines Monats alle einschlägigen Unterlagen im…
Der betroffene Mitgliedstaat kann die in Aussicht genommenen Maßnahmen sechs Monate nach der Mitteilung nach Absatz 1 und unter der Bedingung treffen, dass er…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.