Erwägungsgrund 1 32007D0360
Am 5. Mai 2006 ermächtigte der Rat die Kommission, gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 (GATT 1994) Verhandlungen im Hinblick auf die Änderung der in der EG-Liste CXL im Anhang des GATT 1994 vorgesehenen gebundenen Zollsätze für drei Geflügelfleischerzeugnisse aufzunehmen. Die Kommission notifizierte der Welthandelsorganisation ihre Absicht, die Zugeständnisse für gesalzenes Geflügelfleisch der Position 02109939 zu ändern und diese Verhandlungen auf gekochtes Hühnerfleisch der Position 16023219 und Zubereitungen aus Truthühnerfleisch der Position 160231 der Kombinierten Nomenklatur (KN) auszudehnen.