Art. 3 32004D0859BESCHLUSS DES RATES vom 25. Oktober 2004 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen, das Protokoll Nr. 2 zum bilateralen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen betreffend (Text von Bedeutung für den EWR) (2004/859/EG)
Die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen werden gemäß dem in Artikel 4 Absatz 2 genannten Verfahren erlassen.
Art. 9 Abs. 6 32007D0252BESCHLUSS DES RATES vom 19. April 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 (2007/252/JI)
Beschlüsse zu Maßnahmen nach Artikel 4 Buchstaben b und c werden von der Kommission nach dem in Artikel 10 Absatz 2 genannten Verfahren erlassen.
Art. 12 Abs. 2 32006D1672Die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf alle anderen Sachbereiche werden nach dem in Artikel 13 Absatz 3 genannten…
Erwägungsgrund 13 32007D0126BESCHLUSS DES RATES vom 12. Februar 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Strafjustiz“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 (2007/126/JI)
Die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen sollten unter Unterstützung durch einen Ausschuss nach den in diesem Beschluss festgelegten…
Art. 9 Abs. 4 32007D0779BESCHLUSS Nr. 779/2007/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2007 zur Auflegung eines spezifischen Programms (2007—2013) zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen (Programm Daphne III) als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“
Die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit allen anderen Aspekten werden nach dem in Artikel 10 Absatz 3 genannten…