Erwägungsgrund 1 32007D0390
Die in der Entscheidung 2003/24/EG der Kommission vom 30. Dezember 2002 über die Entwicklung eines integrierten EDV-Systems für das Veterinärwesen vorgesehene Unterbringung, Verwaltung und Pflege von TRACES unterliegen der Zuständigkeit der Kommission und erfordern somit Finanzmittel der Gemeinschaft. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft stützt sich auf Artikel 37a der Entscheidung 90/424/EWG.