Erwägungsgrund 2 32007D0390
Das Mitteilungssystem, das auf der Grundlage der Richtlinie 82/894/EWG des Rates vom 21. Dezember 1982 über die Mitteilung von Viehseuchen in der Gemeinschaft mit der Entscheidung 2005/176/EG der Kommission vom 1. März 2005 zur Festlegung der Code-Form und der Codes für die Mitteilung von Tierseuchen gemäß der Richtlinie 82/894/EWG des Rates eingeführt wurde, muss technisch auf dem neuesten Stand gehalten werden. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft stützt sich auf Artikel 37 der Entscheidung 90/424/EWG.