Art. 6 32007D0320BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. März 2007 zur Einsetzung der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung (2007/320/EG)
Die im Rahmen der Tätigkeit der Gruppe anfallenden Reise- und ggf. Aufenthaltskosten werden den Gruppenmitgliedern, Sachverständigen und Beobachtern von der…
Art. 5 32007D0071BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2006 zur Einsetzung einer wissenschaftlichen Expertengruppe für Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben und garantierte traditionelle Spezialitäten (2007/71/EG)
Die Reise- und Aufenthaltskosten, die den Mitgliedern, Experten und Beobachtern im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Gruppe entstehen, werden von der…
Art. 6 32006D0644BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2006 zur Einsetzung der Hochrangigen Gruppe „Mehrsprachigkeit“ (2006/644/EG)
Die im Rahmen der Tätigkeit der Gruppe anfallenden Reise- und ggf. Aufenthaltskosten der Gruppenmitglieder, Experten und Beobachter werden von der Kommission…
Art. 6 32007D0172Den Gruppenmitgliedern und ihren Stellvertretern werden die im Rahmen der Tätigkeit der Gruppe anfallenden Reisekosten für maximal eine Person pro Mitgliedstaat…
Art. 9 Abs. 1 32009D0705BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. September 2009 zur Einsetzung einer Europäischen beratenden Verbrauchergruppe (2009/705/EG)
Die den Mitgliedern im Rahmen der Tätigkeit der Gruppe entstehenden Reise- und gegebenenfalls Aufenthaltskosten werden von der Kommission gemäß den für externe…