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Die Kommission ernennt den Vorsitzenden der Gruppe.
Der Vertreter der Kommission kann, soweit sinnvoll und/oder notwendig, Sachverständige oder Beobachter mit besonderer Sachkunde in Bezug auf eines der auf der Tagesordnung stehenden Themen einladen, an den Arbeiten der Gruppe oder der Untergruppen teilzunehmen.
Im Rahmen der Mitwirkung an den Arbeiten der Gruppe erhaltene Informationen dürfen nicht weitergegeben werden, wenn sie von der Kommission als vertraulich eingestuft werden.
Die Sitzungen der Gruppe finden in der Regel an einem der Dienstorte der Kommission oder ihrer Dienststellen gemäß den von der Kommission festgelegten Modalitäten und Terminen statt. Die Gruppe muss möglicherweise ihre Sitzungen an anderen Orten abhalten, insbesondere auf Vorschlag eines Mitgliedstaats, der eine Sitzung im Zusammenhang mit einem Ereignis auszurichten wünscht, das für die Gruppe von besonderem Interesse ist. Die Kommissionsdienststellen nehmen die Sekretariatsgeschäfte wahr. Andere interessierte Beamte der Kommission können an diesen Sitzungen teilnehmen.
Die Gruppe gibt sich eine Geschäftsordnung auf der Grundlage der von der Kommission angenommenen Standardgeschäftsordnung.
Die Dienststellen der Kommission können im Internet Zusammenfassungen, Schlussfolgerungen, Auszüge aus Schlussfolgerungen oder Arbeitsunterlagen der Gruppe in der Originalsprache des betreffenden Dokuments veröffentlichen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.