Erwägungsgrund 2 32007D0412
Der Rat hat am 25. April 2002 den Beschluss 2002/348/JI angenommen, dem zufolge in jedem Mitgliedstaat eine Fußballinformationsstelle einzurichten ist, die als Kontaktstelle für den Austausch von Polizeiinformationen im Zusammenhang mit solchen Fußballspielen fungiert. In jenem Beschluss wurden die Aufgaben dieser nationalen Fußballinformationsstellen und die von ihnen anzuwendenden Verfahren festgelegt.