Erwägungsgrund 4 32007D0412
Die Änderungen berühren weder die geltenden nationalen Bestimmungen, insbesondere was die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Behörden und Dienststellen der betroffenen Mitgliedstaaten angeht, noch die Befugnisse, die die Kommission gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ausübt —