Erwägungsgrund 11 32007D0472
Für die Republik Zypern stellt dieser Beschluss eine auf dem Schengen-Besitzstand aufbauende oder anderweitig damit zusammenhängende Bestimmung im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2003 dar.
Für die Republik Zypern stellt dieser Beschluss eine auf dem Schengen-Besitzstand aufbauende oder anderweitig damit zusammenhängende Bestimmung im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2003 dar.