Erwägungsgrund 6 32007D0472
Es ist angebracht, dass diese Mitgliedstaaten zu den in der Vergangenheit angefallenen Kosten für das C.SIS beitragen. Da sie der Europäischen Union erst 2004 beigetreten sind, wird es jedoch als angemessen erachtet, dass sie zu den in der Vergangenheit angefallenen Kosten für die Einrichtung des C.SIS ab dem 1. Januar 2005 beitragen sollten. Es wird auch als angebracht angesehen, dass sie zu den in der Vergangenheit angefallenen Betriebskosten ab dem 1. Januar 2007 beitragen.