Erwägungsgrund 12 32007D0476
Die deutschen Maßnahmen traten am 1. April 2000 in Kraft. Diese Maßnahmen in ihrer endgültigen Form unterschieden sich dadurch von den 1999 mitgeteilten Maßnahmen, dass eine Veranstaltung aus der Liste gestrichen wurde, nämlich der „Cup Winner’s Cup“, weil sie nach ihrer letzten Durchführung 1998/1999 eingestellt worden war.