Erwägungsgrund 6 32007D0476
Viele der in der Liste der deutschen Maßnahmen aufgeführten Veranstaltungen, darunter die Olympischen Sommer- und Winterspiele, alle Spiele der Fußballeuropameisterschaft und der Fußballweltmeisterschaft, an denen die deutsche Nationalmannschaft teilnimmt, sowie die Eröffnungsspiele, Halbfinal- und Endspiele dieser Wettbewerbe, werden üblicherweise der Kategorie der Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung zugerechnet, auf die in Erwägung 18 der Richtlinie 97/36/EG ausdrücklich verwiesen wird. Diese Ereignisse finden in Deutschland in der breiten Öffentlichkeit besondere Resonanz, da sie sehr populär sind, und zwar nicht nur bei den ohnehin Sportinteressierten.