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Mit Schreiben vom 22. September 2006, das bei der Kommission am 2. Oktober 2006 eingegangen ist, teilte Finnland der Kommission die beabsichtigten Maßnahmen gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG mit.
Mit Schreiben vom 12. März 2001 teilte Österreich der Kommission die beabsichtigten Maßnahmen gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG mit.
Mit Schreiben vom 30. Dezember 2003 teilte Frankreich der Kommission die beabsichtigten Maßnahmen gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG mit.
Die Kommission hat die von Finnland mitgeteilten Maßnahmen den anderen Mitgliedstaaten bekannt gegeben und die Ergebnisse ihrer Prüfung dem gemäß Artikel 23a…
Die der Kommission am 22. September 2006 von Finnland mitgeteilten Maßnahmen gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG sind mit dem Gemeinschaftsrecht…
Mit Schreiben vom 28. April 1999 teilte Deutschland der Kommission die beabsichtigten Maßnahmen gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG mit.
Mit Schreiben vom 7. November 2002 teilte Irland der Kommission die beabsichtigten Maßnahmen gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG mit.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.