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Die Kommission hat die von Finnland mitgeteilten Maßnahmen den anderen Mitgliedstaaten bekannt gegeben und die Ergebnisse ihrer Prüfung dem gemäß Artikel 23a der Richtlinie 89/552/EWG eingesetzten Ausschuss auf seiner Sitzung vom 15. November 2006 vorgelegt. Der Ausschuss hat auf dieser Sitzung eine befürwortende Stellungnahme abgegeben.
Mit Schreiben vom 22. September 2006, das bei der Kommission am 2. Oktober 2006 eingegangen ist, teilte Finnland der Kommission die beabsichtigten Maßnahmen…
Mit Schreiben vom 25. September 1998 notifizierte das Vereinigte Königreich (nachfolgend „UK“) der Kommission die gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie…
Die der Kommission am 22. September 2006 von Finnland mitgeteilten Maßnahmen gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG sind mit dem Gemeinschaftsrecht…
Die Maßnahmen dieser Richtlinie entsprechen der Stellungnahme des gemäß der Richtlinie 2004/23/EG Artikel 29 eingesetzten Ausschusses —
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des durch die Richtlinie 2002/98/EG eingesetzten Ausschusses —
Mit Schreiben vom 12. März 2001 teilte Österreich der Kommission die beabsichtigten Maßnahmen gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG mit.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.