Erwägungsgrund 1 32007D0481
Mit Schreiben vom 22. September 2006, das bei der Kommission am 2. Oktober 2006 eingegangen ist, teilte Finnland der Kommission die beabsichtigten Maßnahmen gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG mit.
Mit Schreiben vom 22. September 2006, das bei der Kommission am 2. Oktober 2006 eingegangen ist, teilte Finnland der Kommission die beabsichtigten Maßnahmen gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG mit.