Art. 1 Abs. 2 32007D0451BESCHLUSS DES RATES vom 30. Mai 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Ukraine über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen (2007/451/EG)
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Art. 1 Abs. 2 32007D0739BESCHLUSS DES RATES vom 22. Oktober 2007 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen (2007/739/EG)
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Art. 1 32006D0365BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 15. Mai 2006 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (2006/365/EG, Euratom)
Das Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der…
Art. 1 32007D0745BESCHLUSS DES RATES vom 28. September 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007 sowie einer Schlussakte (2007/745/EG)
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der…
Art. 1 32009D1023BESCHLUSS DES RATES vom 21. September 2009 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union sowie Island und Norwegen über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs (2009/1023/JI)
Die Unterzeichnung des Abkommens wird — vorbehaltlich des Abschlusses — im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem…
Art. 1 Abs. 2 32008D0072BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. November 2007 über den Abschluss von Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) über die Anwendung des ITER-Übereinkommens, des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für den ITER und des Abkommens über das breiter angelegte Konzept auf das Hoheitsgebiet der Schweiz und über die Mitgliedschaft der Schweiz im europäischen gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (2008/72/Euratom)
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss als Anhang I beigefügt.