Beschluss des Rates vom 17. März 2014 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits im Namen der Europäischen Union hinsichtlich der Präambel, Artikel 1 und der Titel I, II und VII des Abkommens (2014/295/EU)
Am 22. Januar 2007 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Ukraine über den Abschluss eines neuen Abkommens zwischen der Union und der Ukraine, das das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ersetzen soll.
Erwägungsgrund 1 32014D0295
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