Erwägungsgrund 6 32007D0511
Die Vereinbarung wurde vorbehaltlich des Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt gemäß dem Beschluss 2007/512/EG des Rates am 1. Februar 2007 im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.
Die Vereinbarung wurde vorbehaltlich des Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt gemäß dem Beschluss 2007/512/EG des Rates am 1. Februar 2007 im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.