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Bis zum Abschluss der für ihr Inkrafttreten erforderlichen Verfahren sowie zur Aufrechterhaltung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes im Europäischen Wirtschaftsraum sollten diese Übereinkünfte gemäß den Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Island, dem Fürstentum Liechtenstein bzw. dem Königreich Norwegen vorläufig angewandt werden —
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island über zusätzliche Handelspräferenzen bei…
Bis zum Abschluss der Verfahren für ihren Abschluss werden die in Artikel 1 genannten Übereinkünfte und Protokolle ab den folgenden Zeitpunkten vorläufig…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte bis zum Abschluss der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren ab dem 1. Januar 2009 vorläufig angewandt…
Es sollte eine Regelung getroffen werden, die es den Vertretern Islands und Norwegens erlaubt, an der Tätigkeit der Ausschüsse teilzunehmen, die die Kommission…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten der Schiffe der Gemeinschaft zu vermeiden, muss die Verlängerung baldmöglichst angewandt werden. Das Abkommen in Form…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.