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Das Übereinkommen von 2006 soll das verlängerte Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 1994 ablösen, das bis zum Inkrafttreten des Übereinkommens von 2006 in Kraft bleibt.
Die Europäische Gemeinschaft ist Vertragspartei des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 1994. Da auch das Übereinkommen von 2006 zu den Zielen der…
Die Unterzeichnung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006 („Übereinkommen von 2006“) wird — vorbehaltlich des Abschlusses dieses Übereinkommens…
Am 27. Januar 2006 hat die im Rahmen der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (Unctad) eingerichtete Verhandlungskonferenz den Wortlaut…
Das Übereinkommen von 2006 liegt ab dem 3. April 2006 bis einen Monat nach seinem Inkrafttreten zur Unterzeichnung und Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme-…
Eine weitere Verlängerung des Übereinkommens für einen Zeitraum von einem Jahr liegt im Interesse der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten. Gemäß Artikel XXV…
Das Interimsabkommen ist am 1. Dezember 2006 in Kraft getreten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.