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Gemäß Artikel 44 Absatz 1 des ITTA von 2006 bleibt dieses Übereinkommen für einen Zeitraum von zehn Jahren nach seinem Inkrafttreten in Kraft — bis zum 6. Dezember 2021 —, sofern der Internationale Tropenholzrat nicht durch besondere Abstimmung gemäß Artikel 12 beschließt, es zu verlängern, neu auszuhandeln oder außer Kraft zu setzen. Gemäß Artikel 44 Absatz 2 des ITTA von 2006 kann der Internationale Tropenholzrat es um zwei Zeiträume verlängern, und zwar um einen ersten Zeitraum von fünf Jahren und um einen zusätzlichen Zeitraum von drei Jahren.
Das ITTA von 2006 sollte für einen Zeitraum von zehn Jahren, d. h. bis zum 6. Dezember 2021, in Kraft bleiben, sofern der ITTC nicht durch besondere Abstimmung…
Das Übereinkommen von 2006 soll das verlängerte Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 1994 („Übereinkommen von 1994“) ablösen, das bis zum Inkrafttreten…
Das Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 2006 (ITTA von 2006) wurde von der Union durch den Beschluss 2011/731/EU des Rates abgeschlossen und ist am 7.…
Das Übereinkommen von 2006 soll das verlängerte Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 1994 ablösen, das bis zum Inkrafttreten des Übereinkommens von 2006…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Internationalen Tropenholzrat zu vertreten ist, besteht darin, der Verlängerung des Internationalen…
Das Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 2006 (ITTA von 2006) wurde von der Union durch den Beschluss 2011/731/EU des Rates abgeschlossen und ist am 7.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.