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Das Zusatzabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Einbeziehung des Fürstentums Liechtenstein in das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (im Folgenden „Zusatzabkommen“ genannt) wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Zusatzabkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Die Gemeinschaft, das Fürstentum Liechtenstein und die Schweizerische Eidgenossenschaft haben ein Zusatzabkommen ausgehandelt und paraphiert, durch das das…
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Anhangs 11 des Abkommens…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich…
Aufgrund des Zollvertrags gelten die Bestimmungen für die von der Schweiz gewährte Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.