Art. 2 32007D0867BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 2007 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 über die Änderung des in der EG-Liste CXL im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen WTO-Zollkontingents für neuseeländische Butter (2007/867/EG)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu…
Art. 2 32006D0914BESCHLUSS DES RATES vom 13. November 2006 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen zur Änderung des Finanzbeitrags Norwegens gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen über die Beteiligung Norwegens an der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) (2006/914/EG)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu…
Art. 2 32006D0230BESCHLUSS DES RATES vom 18. Juli 2005 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Kanadas über die Verarbeitung von API/PNR-Daten (2006/230/EG)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen…
Art. 2 32006R1563VERORDNUNG (EG) Nr. 1563/2006 DES RATES vom 5. Oktober 2006 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Personen(en) zu benennen, die befugt ist(sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu…
Art. 2 32006R1562VERORDNUNG (EG) Nr. 1562/2006 DES RATES vom 5. Oktober 2006 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Personen(en) zu benennen, die befugt ist(sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu…
Art. 4 32007R1446VERORDNUNG (EG) Nr. 1446/2007 DES RATES vom 22. November 2007 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu…