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Für Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft fallen, muss ein Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft festgelegt werden. Für Angelegenheiten, die teilweise in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen, sollten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft um Annahme eines gemeinsamen Standpunkts bemühen, um die geschlossene völkerrechtliche Vertretung der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Sowohl die Europäische Gemeinschaft als auch ihre Mitgliedstaaten haben Zuständigkeiten in den unter das Abkommen zur Gründung eines Rates für die…
In Bezug auf andere Beschlüsse des Gemeinsamen Ausschusses in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, wird der von der…
Es wird erwartet, dass die Europäische Gemeinschaft in den unter ihre Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten die Mitgliedsrechte und -pflichten des Abkommens…
Sowohl die Gemeinschaft als auch ihre Mitgliedstaaten sind in den unter das Übereinkommen fallenden Bereichen zuständig. Daher ist es wünschenswert, dass die…
Es ist zweckmäßig, Regeln für die Fälle festzulegen, in denen ein Vertreter des Rates oder der Kommission Standpunkte der Europäischen Gemeinschaft zum Ausdruck…
Der Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft im Internationalen Kakaorat ist festzulegen —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.