Erwägungsgrund 6 32018D0145BESCHLUSS (EU) 2018/145 DES RATES vom 9. Oktober 2017 über den Abschluss — im Namen der Union — eines Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums
In allen anderen Fällen sollte der Standpunkt, der im Namen der Union im Gemeinsamen Ausschuss in Bezug auf Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union…
Erwägungsgrund 3 32017D2240BESCHLUSS (EU) 2017/2240 DES RATES vom 10. November 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen
Die Standpunkte, die im Namen der Union innerhalb des durch das Abkommen eingesetzten Gemeinsamen Ausschusses zu vertreten sind, sollten im Einklang mit den…
Erwägungsgrund 7 32018D0145BESCHLUSS (EU) 2018/145 DES RATES vom 9. Oktober 2017 über den Abschluss — im Namen der Union — eines Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums
Da sowohl die Union als auch die Mitgliedstaaten Vertragsparteien des Übereinkommens sind, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen ihnen von wesentlicher…
Erwägungsgrund 5 32018D0146Da sowohl die Union als auch die Mitgliedstaaten Vertragsparteien des Abkommens sind, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen ihnen von wesentlicher Bedeutung. Um…
Art. 4 32018D0539BESCHLUSS (EU) 2018/539 DES RATES vom 20. März 2018 über den Abschluss des Bilateralen Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Aufsichtsmaßnahmen für die Versicherung und die Rückversicherung
Jeder im Namen der Union zu vertretende Standpunkt wird nach Maßgabe der Verträge angenommen, d. h. durch den Rat, gemäß Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über…
Erwägungsgrund 4 32019D0524BESCHLUSS (EU) 2019/524 DES RATES vom 21. März 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss zu der Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da mit der Geschäftsordnung die Arbeitsweise des…