Erwägungsgrund 1 32007D0751
Das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Europäische Union über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (nachstehend „Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte beteiligt sind“ genannt), wurde am 26. Mai 1997 in Brüssel unterzeichnet und trat am 28. September 2005 in Kraft.